Wenn du beim Renovieren die Dienste eines professionellen Handwerksbetriebs in Anspruch nimmst, kannst du gleichzeitig Steuern sparen. Und das sogar jedes Jahr und in Höhe von 1200 Euro. Geltend gemacht werden können satte 20% des ausgewiesenen Handwerkerlohns. Das gilt im Übrigen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.
Steuern sparst du bei allen Maßnahmen, die zum Erhalt des Gebäudes oder als Renovierung dienen. Das „Schaffen von Neuem“ (z.B. ein Anbau) hingegen ist von der Regelung ausgeschlossen. Deine Steuervorteile lassen sich immer dann geltend machen wenn du den Auftrag als Privatperson erteilst und es sich um das von dir selbst bewohnte Objekt handelt.
Damit du die Steuervorteile auch garantiert nutzen kannst, muss auf deiner Rechnung zwingend zwischen Arbeits- und Materialkosten unterschieden werden. Denn geltend gemacht werden können ausschließlich Arbeitsstunden. Von uns erhältst du daher immer eine Rechnung mit Auflistung der Arbeitsanteile. Dabei kannst du die Stunden auf Handwerksleistung geltend machen. Maximal 6000 Euro pro Jahr, von denen du dann 20% als Steuererstattung zurück erhalten kannst.
Auch die Zahlung ist entscheidend. Denn wenn du Steuern sparen möchtest, musst du deine Rechnung zwingend per Überweisung oder per EC-Karte begleichen. Eine Zahlung in bar ist nicht zulässig und führt dazu, dass du den Anspruch auf die Erstattung verlierst.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
Wenn dein Auftragswert bei 6200 Euro liegt und hiervon die Hälfte ausgewiesene Arbeitsstunden sind, kannst du eine Summe von 3100 Euro steuerlich geltend machen. Hiervon wiederum können 20% zurück erhalten werden sofern die oben beschriebenen Bedingungen vollständig erfüllt werden.
Lohnanteil der Rechnung * 20% = Dein Steuervorteil
In unserem Beispiel also: 3100 Euro * 20%
Das ergibt einen Steuervorteil bzw. eine Erstattung von: 620,- Euro
PLAMECO-Fachbetrieb Siegen ist spezialisiert auf die Gestaltung und Installation von Zimmerdecken mit Beleuchtung. Das Unternehmen renoviert jedes Jahr mehrere hundert Decken in der Region Siegerland, Sauerland, Wittgenstein und Altenkirchen.
Jetzt anrufen: 0271 3829929